Vertragsbedingungen
1. Grundlegendes:
Die Band nrg-music (folgend nrg-music oder Musik(er) genannt) wird vom Veranstalter (folgend Veranstalter genannt) unter Berücksichtigung
der folgenden Vertragsbedingungen zu den auf der Titelseite angeführten Daten für Unterhaltungs-, Stimmungs- und Tanzmusik
engagiert. Dabei wird die Auswahl der Musikstücke, der Programmablauf, die Mindestlautstärke, sowie die Dauer der Spielpausen
nach Ermessen der Musiker bestimmt. Der Veranstalter bestätigt, dass nrg-music aufgrund der Voraussetzungen ihrer musikalischen
Stilrichtungen und des dargebotenen Programms engagiert wird und erklärt sich damit einverstanden. Die auf der Titelseite angeführten
Gesamtkosten werden unmittelbar nach dem Spielende fällig und sind in bar an nrg-music auszubezahlen.
2. Bühnenaufbau:
Es ist eine Bühne mit den Mindestmaßen von Breite 3 m, Tiefe 3 m bereitzustellen. Die Bühne muss stabil, von der Tanz-
fläche getrennt und mindestens 3 Stunden vor Spielbeginn aufbaubereit sein.
Allfällige Änderungen der Bühnenanweisungen sind ebenfalls noch zu berücksichtigen. In diesem Fall wird für eine zeitgerechte Mitteilung
gesorgt. Rückfragen bitte unter den Mobiltelefonnummern +43/650/241 50 69 oder +43/650/394 43 31.
3. Stromanschluss:
Es müssen mindestens zwei Stromanschlüsse auf der Musikerbühne vorhanden sein. Es darf kein anderes Gerät (jeglicher Art) an diesen Leitungen
angeschlossen sein. Im Falle eines Blitzschlages muss die Leitung so abgesichert sein, dass am Musikequipment kein Schaden entstehen kann.
(Zusatz für die Schweiz: Es müssen Eurostecker vorhanden sein.)
4. Zufahrt zum/vom Veranstaltungsort:
Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl bei der Ankunft, als auch bei der Abfahrt der beiden Privat-PKW
eine Zufahrts-, Park- bzw. Abfahrtsmöglichkeit zum/vom Festgelände bis in den unmittelbaren Nahbereich der Musikbühne vorhanden ist.
Etwaige erforderliche Bewilligungen oder Auflagen sind vom Veranstalter zu organisieren und der Band nrg-music zeitgerecht zu
übergeben bzw. mitzuteilen. Kosten, die aufgrund von benötigten Bewilligungen entstanden sind, werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt
und unmittelbar nach dem Spielende abgerechnet. Kurzfristige Änderungen betreffend des Anfahrtsweges für die PKW's wegen eventuellen
Umleitungen, Baustellen etc. können nrg-music unter den Mobiltelefonnummern +43/650/241 50 69 oder +43/650/394 43 31.1 mitgeteilt
werden.
5. Eintreffen der Band nrg-music :
Das Technikerteam von nrg-music trifft ca. 2 bis 3 Stunden vor dem Spielbeginn beim Veranstaltungsort ein und beginnt mit dem
Aufbau der Anlage.
6. Freiluftveranstaltungen und Haftung:
Bei Veranstaltungen im Freien hat der Veranstalter unter Einhaltung und Beachtung des Punkt 2 für eine stabile, wettersichere, wasser-
dichte und abgedeckte Bühne zu sorgen. In jedem Fall muss diese Wetterschutzvorrichtung geeignet sein um, Schäden an der Musikanlage
und dem gesamten Musikerequipment, insbesondere durch Nässe, Feuchtigkeit, Wind und Blitzschlag zu verhindern.
Ebenso hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass während des Auftrittes die Bühne nicht durch Unbefugte (insbesondere alkoholisierte
oder geistig behinderte Personen) betreten werden kann oder sonst irgendwelcher Schaden am Musikequipment durch Dritte entstehen kann.
Im Falle von Diebstahl oder entstandenen Schäden, werden dem Veranstalter die entwendeten oder beschädigten Gegenstände zum Neu-
preis in Rechnung gestellt. Es scheint daher sinnvoll eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wodurch im Schadensfall der Veran-
stalter und die Band nrg-music abgesichert sind. nrg-music kann für keinerlei Schäden, die im Zuge der Veranstaltung durch Dritte,
insbesondere Publikum, herbeigeführt werden haftbar gemacht werden. In diesem Falle hat die Schadenersatzforderung direkt beim
Verursacher zu geschehen.
7. Werbung:
Die Plakate zur Ankündigung der Veranstaltung werden spätestens 2 Wochen vor dem Auftritt automatisch unfrei per Post zugestellt. Der
Veranstalter erhält 10 Stück kostenlos. Bei Mehrbedarf werden von nrg-music für jedes weitere Plakat € 1,50 (ATS 20,64 bzw.
DEM 2,93 und SFr 2,50) verrechnet. Diesbezüglich wird um rechtzeitige Benachrichtigung unter der Mobiltelefonnummer
+43/664/394 43 31 gebeten.
8. Verpflegung und Nächtigung:
Verpflegung (1 mal Essen und übliche Getränke) und etwaige Nächtigungen (nach Absprache mit nrg-music) mit Frühstück
in einem 3-Stern Hotel bzw. einer gleichwertigen Pension für 2 Musiker werden vom Veranstalter organisiert und
gehen zu Lasten dessen. Bei mehreren Veranstaltungen in Folge, werden vom Veranstalter die genannten Nächtigungen zusätzlich
Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) in einer Unterkunft wie oben angeführt organisiert und gehen zu Lasten dessen. Vor
Auftrittsbeginn wird vom Veranstalter auf der Bühne eine Kiste Mineralwasser bereitgestellt.
9. Umkleidemöglichkeit:
Der Veranstalter sorgt dafür, dass der Band nrg-music eine eigene und geeignete Umkleidemöglichkeit (Umkleideraum oder -kabine) mit
sauberem, festem Boden in Bühnennähe zur Verfügung steht.
10. Steuern, Abgaben und Bewilligungen:
Eventuelle Kosten für Steuern, Abgaben und Ausgaben aller Art (z.B. AKM, GEMA, SUSIA, Ausländersteuer etc.) sowie eventuelle
Kosten für Einreise- oder Aufenthaltsbewilligungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden von diesem direkt mit den zuständigen
Behörden abgerechnet. Außerdem verpflichtet sich der Veranstalter, der Band nrg-music sämtliche Einreise- und Durchreiseformalitäten
der betreffenden Staaten zeitgerecht bekannt zu geben und dieser bei der Beschaffung bzw. Erledigung der notwendigen Bewilligungen
behilflich zu sein.
11. Vertragsrücktritt seitens des Veranstalters:
Bei Vertragsrücktritt seitens des Veranstalters bis zu einem Monat vor dem Auftritt wird eine Stornogebühr von 25 % der Gesamtkosten
vereinbart. Bei Stornierung unter einem Monat vor dem Auftritt sind 50 % der Gesamtkosten zu bezahlen. Wird der Vertrag 3 Tage und
weniger vor der geplanten Veranstaltung storniert, so werden 100 % der Gesamtkosten fällig. Diese Stornoklausel kann nur mit vorheriger
Absprache mit nrg-music abgeändert werden. Im Falle höherer Gewalt verliert diese Bestimmung ihre Gültigkeit.
12. Höhere Gewalt:
Aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Militär- oder Gendarmerieeinberufung, Todesfall, Stau, Motorschaden, Unfall, Krankheit), sowie bei
Auflösung der Gruppe, kann nrg-music jederzeit, auch unmittelbar vor dem Spielbeginn vom Vertrag zurücktreten und über-
nimmt keine Haftung für Folgeschäden oder Verluste. Die Band nrg-music verpflichtet sich jedoch, den Veranstalter umgehend zu informieren
und ihm, wenn dies den Umständen entsprechend möglich ist, bei der Beschaffung einer Ersatzband behilflich zu sein.
13. Gültigkeit:
Die Gleichschrift des Vertrages ist binnen 14 Tagen nach Erhalt unterschrieben an die Band nrg-music zu retournieren. Andernfalls verliert
der Vertrag seine Gültigkeit und der Termin kann nicht mehr reserviert werden.
14. Sonstiges:
Der Veranstalter bestätigt mit seiner Unterschrift die vollständige Kenntnisnahme der oben angeführten Vertragsbedingungen
Punkt 1 bis 14.
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